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Schmugglern auf der Spur

Резюме:Leinfelden-EchterdingenSchlagringe, ein toter Hund und Goldschmuck im Wert von 20 000 Euro: Die Zollbeamten des Flughafens Stuttgart haben schon einiges in Reisekoffern entdeckt. Sie sind rund um die Uhr tätig, um zu kontrollieren, welche Waren über die deutschen Grenzen ein- oder ausgeführt werden. Es geht nicht nur um Schmuggel zur Steuerhinterziehung, sondern auch darum, verbotene Waffen und Drogen zu finden oder Verstöße gegen den Artenschutz aufzudecken. „Wenn die Passagiere den grünen Zollausgang benutzen, wird die Ware meist nicht mehr kontrolliert“, erklärt Thomas Seemann, Zollamtmann und Pressesprecher. Tierschutz, Arzneimittel- und Tierseuchenrecht, Produktionssicherheit und Produktpiraterie sind nur einige Aufgabenbereiche der Zollbeamten. Allgemein lässt sich sagen, dass der Zoll die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen schützt, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor der organisierten Kriminalität. Die Kontrolleinheit im Reiseverkehr am Flughafen Stuttgart besteht aus zwei Teams mit insgesamt 85 Kollegen: die Beamten in Zivil, die für Verbote, Beschränkungen, Waffen und Suchtmittel zuständig sind, und die Beamten in Uniform, die ebenso die Warenein- und ausfuhr überwachen. Sechs von ihnen haben Zollhunde, die sie in ihrer Arbeit unterstützen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Steuer- und Abgabenerhebung. „Der Zoll wurde schon in der Bibel erwähnt, somit ist er wohl einer der ältesten Berufe. Das System war so erfolgreich, dass es das bis heute gibt“, sagt Seemann. Beamter in Zivil beobachtet Es ist 12 Uhr mittags: Die Beamten entdecken bei der Gepäckverteilung, noch bevor das Gepäck zu den Passagieren gelangt, einen Koffer mit einem spitzen Gegenstand. „Das sieht aus wie ein Springmesser“, erklärt Artur Lieb, Zolloberinspekteur, und deutet auf die Stelle am Bildschirm des Röntgengeräts. „Eine Klinge, die seitlich herausspringt und nicht länger als acht Zentimeter lang ist, ist erlaubt.“ Der Gegenstand muss untersucht werden. Der Koffer wird hinter einen auffälligeren Koffer gelegt, um ihn auf dem Gepäckband leichter zu finden. Jan Geiler, Zollbeamter in Zivil, rennt zur Gepäckausgabe. „Eine Uniform wäre viel zu auffällig“, erklärt er, denn nur so kann er unauffällig beobachten, wer den Koffer nimmt. Ein älterer Mann holt das Gepäck vom Band und geht Richtung Ausgang. Sofort greift der Beamte ein und führt den Mann höflich in den Zollbereich. Bei der Durchsuchung ist das Springmesser schnell gefunden: „Es handelt sich um ein ganz normales Taschenmesser, wie es der Norm entspricht“,stellt Jan Geiler fest. Schlagringe, Schrotflinten, sogar ein ganzer Serano-Schinken wurden schon in Koffern gesichtet. Der Zoll am Flughafen prüft jegliche Waren, ein besonderes Augenmerk haben sie auf solche aus dem Nicht-EU-Ausland. Manches, das in dem einen Land erlaubt ist, verstößt gegen EU-Richtlinien oder die des jeweiligen Landes. So sind Schlagringe in einigen Ländern durchaus erlaubt. Unangemeldete steuerpflichtige Waren können für die Betroffenen hohe Geldbußen bedeuten. Manche Lebensmittel aus Ländern außerhalb der EU, auch Schinken und Käse, dürfen wegen Seuchengefahr nur unter strengen Vorschriften mitgebracht werden. Zollbeamte müssen im Dschungel von Vorschriften ein umfassendes Wissen haben. Nicht jeder Passagier wird vom Zoll kontrolliert. Oft werden Flugzeuge genauer unter die Lupe genommen, die von Drehkreuzen wie Istanbul, Frankfurt, Paris, London/Heathrow und Amsterdam kommen, erklärt Pressesprecher Seemann. Das sind Flughäfen, die zum Umsteigen genutzt werden. Passagiere kommen dann häufig aus dem Nicht-EU-Ausland. Bei solchen Flügen werden die Koffer teilweise durch den Weichstrahler geröntgt, noch bevor sie zur Gepäckausgabe gelangen. Das geschieht nicht bei jedem Flug. Die Beamten untersuchen Passagiere auch stichprobenartig. Jan Westphal ist Abfertigungsleiter und prüft täglich das Gepäck von Reisenden. „Wir haben Kollegen unter uns, die besondere Fachkenntnisse haben und die Mischung der Kenntnisse macht’s“, erklärt er, warum jemand herausgefischt wird. Manchmal sei es verdächtig, wenn jemand ganz wenig Gepäck dabei habe, dann könnte der Reisende viel Bargeld dabei haben. „Barmittel ab 10 000 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden“, sagt Westphal. Geld stinkt vielleicht nicht, aber es riecht. Einer der sechs Zollhunde am Flughafen kann Geld aufspüren. Passagiere mit besonders viel Gepäck werden auch kontrolliert. So wie eine junge Frau, die alleine mit drei Koffern aus Belgrad einreist. Lebensmittel wie Nüsse und traditionelle Süßigkeiten hatte sie dabei – alles nicht verdächtig oder verboten. Nur ein T-Shirt hatte sie im Koffer, das wohl ein Plagiat ist. „Plagiate sind verboten“, sagt Seemann. „Man kann das vor Ort aber nicht immer unterscheiden. Wenn es keinen kommerziellen Charakter hat, sondern dem privaten Gebrauch dient, schreiten wir in der Regel nicht ein.“ Wenig später treffen die Beamten auf einen Plastikbeutelvertreter, der Testware in seinem Gepäck hatte – unumstritten kommerzielle Ware. „Er hätte die Ware anmelden müssen, auch wenn es nicht viele Tüten waren“, erklärt Westphal. Der junge Mann kommt mit einer Verwarnung davon. Kreative Verstecke für Goldschmuck Die Arbeit beim Zoll ist sehr abwechslungsreich, genau das gefällt Manuel Herbst. Er ist gerade mit der Probezeit fertig und arbeitet als Zollsekretär im Mittleren Dienst. Einfühlungsvermögen, ein guter Umgang mit Menschen, Geduld und Teamfähigkeit sind wichtige Eigenschaften, die man für den Beruf mitbringen müsse – und die Lust, etwas Verdächtiges zu entdecken. „Beim Zoll am Flughafen zu arbeiten, war mein Kindheitstraum. Der Job ist vielfältig, neben den Kontrollen bin ich dann auch mal im Büro und kümmere mich beispielsweise um Strafverfahren.“ Die kann der Zoll in Gang bringen. Abfertigungsleiter Westphal hatte kürzlich einen außergewöhnlichen Fall: Eine Frau aus der Ukraine ist mit nackten Katzen, den Sphinx, eingereist und wollte sie verkaufen. Die „Ware“ war angemeldet, aber die Tiere waren nicht ausreichend geimpft. Sie wurden in Quarantäne gebracht. Was aus ihnen wird, „entscheidet das Veterinäramt. Wahrscheinlich wurden sie wieder in die Ukraine gebracht“, vermutet Westphal. Tier- und Pflanzenschutz spielt für den Zoll auch eine wichtige Rolle. Er arbeitet eng mit dem Bundesamt für Naturschutz zusammen. „Artenschutz ist oft schwer für den Reisenden zu erkennen. Lieber Finger weg von Korallen und großen Ohrmuscheln“, rät Pressesprecher Seemann. Auch wer nur ein Souvenir mitnehmen möchte, kann schnell ein Bußgeld oder sogar eine Geldstrafe bekommen. „Am meisten wird aus nicht EU-Ländern Goldschmuck geschmuggelt, oft aus der Türkei, da er günstiger verarbeitet wird“, erklärt Westphal. Die Einfuhr ist zwar nicht verboten, doch es gibt Reisefreimengen wie auch für Zigaretten und Alkohol. „Unser Spitzenreiter von Goldschmuck lag mal bei 20 000 Euro“, erzählt Seemann. Schmuggelverstecke für Goldschmuck sind nicht selten: kleine Eimer mit stinkigen Fischen, in Kirschkernkissen oder im BH. „Auch das Einwickeln in Alufolie bringt keinen Erfolg, man sieht den Goldschmuck dann sogar stärker durch den Weichstrahler“, erklärt Seemann. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, können die Verstecke negativ als Vorsatz gewertet werden. Die meisten seien jedoch keine Kriminellen, weiß Seemann. Doch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Was darf in den Koffer und was nicht? Innerhalb der Europäischen Union­ ­unterliegt der Warenverkehr kaum Beschränkungen – wenn die Waren für den persönlichen Bedarf sind. Es dürfen bis zu 800 Zigaretten eingeführt werden, aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien aber nur 300 Zigaretten. Sonderregelungen gelten für die Kanarischen Inseln, die französischen Überseedepartements sowie St.-Pierre-et-Miquelon, Berg Athos, Aland, Mayotte und die britischen Kanalinseln. Hier gelten die Mengen und Wertgrenzen für Reisen aus Drittländern.   Für Reisen aus EU-Ländern gilt für Erwachsene: 800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1 Kilogramm Rauchtabak 10 Liter Spirituosen 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops) 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) 60 Liter Schaumwein 110 Liter Bier Wein unterliegt keiner Mengenbeschränkung. Außerdem dürfen noch 10 Kilo Kaffee abgabefrei eingeführt werden. Für Nicht-EU-Länder gilt: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren 250 Gramm Rauchtabak 1 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent) oder 2 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent) 4 Liter Wein (nicht schäumend) und 16 Liter Bier andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro (bei Flugreisen), bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 175 Euro.
Посилання:https://www.esslinger-zeitung.de/region/kreis_artikel,-schmugglern-auf-der-spur-_arid,2205122.html
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Дата публікації:06.07.2018 20:15:00
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Додано:07.07.2018 9:13:15




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