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Fortpflanzung | Mein Kind, dein Kind

Резюме:Das Geschäft mit der Reproduktion im Ausland blüht, gerade in der Ukraine. Zu welchem Preis?
Mein Kind, dein Kind

Nicole Kidman, Elton John, Kim Kardashian, Ricky Martin und ungezählte andere, die sich nicht outen, gehören schon zu diesem speziellen Club. Dem Club der Bestelleltern. Ihren Nachwuchs verdanken sie Leihmüttern, die ihr Kind für sie austragen, wobei der Begriff irreführend ist und eher Leihgebärende heißen sollte, denn gerade als Mütter sind diese Frauen ja nicht gefragt. Bis zu 125.000 Dollar legen zahlungskräftige Prominente pro Versuch auf den Tisch. Geht etwas schief, wird das, darf angenommen werden, unter der Decke gehalten.

Man sollte die Vorbildfunktion dieser Promis nicht unterschätzen. Es sind ja keine Bösewichter mit üblen Absichten, die sich auf dem Reproduktionsmarkt bedienen, in diesem Fall eher auf dem liberalen, aber medizinisch und juristisch abgesicherten Kaliforniens als in der Ukraine, wo das Geschäft mit den Leihmüttern boomt. Dorthin gehen Paare, denen es in ihrem Land verboten ist, eine entsprechende Frau anzuheuern, oder die nicht so viel Geld haben, um das Geschäft in den USA abzuschließen. Die Firma BioTexCom in Kiew etwa, die alljährlich auf den Kinderwunschmessen in Berlin und Köln unbehelligt werben darf, fordert nicht einmal 40.000 Euro für solche Dienste („all inclusive Standard“; „Vip“ ist deutlich teurer). Für die austragende Frau fallen für ihre Mühen und beträchtlichen Risiken gerade mal 4.000 bis 6.000 Euro ab, in der Ukraine, wo der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst bei unter 350 Euro liegt, allerdings sehr viel Geld.

Vati, Vati, Mutti, Mutti, Kind

BioTexCom ist kürzlich in die Schlagzeilen geraten, nachdem der Fall der dreijährigen Bridget Irmgard Pagan-Entyre bekannt wurde, die 2015 von dem amerikanischen Paar Matthew Scott Entyre und Irmgard Pagan in der Ukraine bestellt, nach der Geburt 2016 aber nicht abgeholt worden war. Das Kind kam in der 25. Woche behindert zur Welt und, so wird kolportiert, beglückte die Eltern nicht mit einem „Hollywood-Lächeln“. Bridgets Zwillingsbruder war schon bei der Geburt gestorben.

Das Kind, nach ukrainischem Recht staatenlos, blieb in einem Waisenhaus zurück, liebevoll betreut, aber ohne ausreichende therapeutische Unterstützung. Der Bericht des australischen Reporterteams, das schon 2014 einen ähnlichen Fall aufgedeckt hatte, löste in den USA eine Spendenkampagne für Bridget aus. Über den Umfang solcher „Warenrückgaben“ ist ebenso wenig bekannt wie über die Zahl der Kinder, die auf diese Weise geboren werden.

Auch deutsche Paare, ob verheiratet oder nicht, hetero- oder homosexuell, sind Teil dieses blühenden Reproduktionstourismus, der innerhalb der EU in Staaten wie Spanien, Tschechien oder Griechenland zu den boomenden, nach gewissen Regeln organisierten Wirtschaftszweigen gehört. In Ländern außerhalb der EU wie der Ukraine herrscht völliger Wildwuchs. Dass auch Deutsche mit von der Partie sind, ermöglicht das Embryonenschutzgesetz von 1990, das unter §1 Abs. 1 die Leihmutterschaft in Deutschland zwar verbietet und entsprechende ärztliche Leistungen, Beratungen oder Vermittlungen unter Strafe stellt, nicht jedoch die auftraggebenden Eltern.Das führt dazu, dass sich seit den achtziger Jahren immer wieder Gerichte damit befassen müssen, welchen Status genetische Eltern und austragende Frauen haben.

Berühmt geworden ist der Fall des „Babys M.“ (für Melanie, der Name, den die Bestelleltern dem Kind gaben), über den 1986 und 1988 zwei US-Gerichte zu entscheiden hatten. Die Leihmutter hatte sich nach der Geburt des Mädchens geweigert, das Kind an die Auftraggeber abzugeben. Der Fall ging bis zum Supreme Court von New Jersey, der entgegen der Vorinstanz entschied, dass Leihmutterschaft nicht in Analogie zur Samenspende zu sehen sei, sondern als eine Form der – verbotenen – kommerziellen Adoption. Heute allerdings handhaben das die verschiedenen US-Bundesstaaten sehr unterschiedlich.

In Deutschland gilt das familienrechtliche Prinzip, dass Mutter ist, wer das Kind austrägt, unabhängig von dessen genetischer Abstammung. Eine in der Ukraine beauftragte Leihmutter ist hierzulande also offiziell Mutter, auch wenn die Bestelleltern versuchen, das Kind legitimieren zu lassen. Das bekräftigte zuletzt im April dieses Jahres der Bundesgerichtshof im Fall eines in Kiew geborenen Kindes, das mittels Eizelle und Sperma eines deutschen Paares gezeugt und in der Ukraine von einer Leihmutter ausgetragen worden war.

Allerdings, und das ist neu, stellte das Gericht den Eltern frei, das Kind zu adoptieren. Würde, wie in den USA üblich, die deutsche Elternschaft noch vor der Geburt registriert werden, ist die Situation anders: Der BGH erklärte 2018 ein schwules Paar aus Berlin zu Eltern: Das Kind stammte von einem der Männer sowie einer gespendeten Eizelle und wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen.

Diese zugegebenermaßen komplizierten Verhältnisse, die zu unterschiedlichsten familienrechtlichen Konflikten und Verwerfungen führen können, nehmen vehemente Liberalisierungsbefürworter zum Anlass, das bestehende Embryonenschutzgesetz auszuhebeln. Kürzlich hat die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, im Zivilberuf Medizinjuristin, einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Sie forderte nicht nur eine „vollumfängliche Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen“ – was die umfassende Krankenkassenfinanzierung meint –, sondern auch die Freigabe der Eizellspende, der Embryonenspende und der nicht kommerziellen Leihmutterschaft. Damit knüpfe sie, so das Positionspapier, an neue Familienkonstellationen an. Eine Mehrelternschaft von bis zu vier Personen soll möglich sein.

Die FDP besetzt das Feld

Damit geht Helling-Plahr sogar über eine Stellungnahme hinaus, die die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina im Sommer auf einer Veranstaltung vorgestellt hatte. Das Credo der Fortpflanzungsfreiheit und der Leidvermeidung kinderloser Paare anstimmend, forderten die Wissenschaftler die Freigabe der Eizellspende – „denn Eizell- und Samenspende ist nichts grundsätzlich Verschiedenes“, so der Jurist Jochen Taupitz –, nicht aber der Leihmutterschaft, über die sich die Initiatoren nicht hatten einigen können.

Es ist immer die gleiche überschaubare Pressure-Group, die sich für die „reproduktiven Freiheiten“ starkmacht: ökonomisch interessierte Reproduktionsmediziner, eine Handvoll Juristen und zwei inzwischen dem Deutschen Ethikrat angehörende Wissenschaftlerinnen. Politisch flankiert wird diese Gruppe von der FDP, die dieses Feld politisch besetzt, nachdem es von den Grünen nicht mehr wie früher in nachdrücklich kritischer Absicht beansprucht wird.

Der sich verändernde gesellschaftliche Geist, die zur Normalität gewordenen Patchworkfamilien und die Vorstellung, unter allen Umständen ein Recht auf ein Kind zu haben, machen selbst die Leihmutterschaft hierzulande inzwischen denkbar. Sogar die Union lässt wissen, dass sie sich einer Debatte über „rein altruistische Leihmutterschaft in Ausnahmefällen“ nicht verweigern würde. Was aber heißt altruistisch? Um den kommerziellen Charakter von Reproduktionsdienstleistungen zu verschleiern, erhalten die jungen Eizellspenderinnen in Spanien nicht etwa ein Honorar, sondern eine nicht unbeträchtliche „Aufwandsentschädigung“. Dahinter steht ein asymmetrisches Geschäftsmodell, das zwischen den Ländern des Nordens und des Südens nur allzu bekannt ist.

Denn in den seltensten Fällen stellen Eizellspenderinnen oder Leihmütter ihren Körper freiwillig zur Verfügung – sie brauchen das Geld. Indien und Thailand haben Leihmutterschaft für ausländische Bestelleltern inzwischen verboten. In der Ukraine steht die Firma BioTexCom vor Gericht, weil sie ukrainische Kinder nach Italien vermittelt haben soll. Die Chancen stehen gut, dass das Parlament bald ein Gesetz verabschiedet, das den Reproduktionstourismus eindämmt.

Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

Посилання:https://www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/mein-kind-dein-kind
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Дата публікації:08.10.2019 7:00:00
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Додано:08.10.2019 7:08:50




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